So ein Mist!

von Harald Hoos

Es ist ja wirklich schade: Da hat die Stadt Landau im „Merkblatt Sülzloch" umweltrelevante Themen wie den Aufbau von Zäunen, den Gebrauch von Wegen, das Schöpfen von Wasser und die nachbarschaftlichen Beziehungen abgehandelt. Das ist alles in allem lobenswert!

Obwohl es nicht ausdrücklich auf dem Merkblatt erwähnt wird, hat die Stadt den Intensivnutzern unter den Pflanzern anscheinend trotzdem vermittelt, dass Blaudung in Biotopnähe keine gute Idee ist. So weit, so erfreulich.
Schade, dass die Stadt jedoch offensichtlich nicht zu vermitteln versteht, wie eine Düngung statt mit Blaudung im Einklang mit der Natur erfolgen kann. Auch hierzu gibt es genug Mittel und Wege. Nur: LKW-Ladungen von Mist anzukarren ist nicht das Mittel der Wahl!

Obwohl dieses Zeug aus dem Hintern einer Kuh, eines Pferdes oder auch eines Schweines kommt – somit ist Mist zwar „bio" –, aber damit noch lange nicht unschädlich. Das Düngen mit Dung oder Jauche unterliegt daher ebenso strengen Verordnungen wie die Düngung mit Kunstdünger.

Das Gemisch aus Kot, Harn, Einstreu und Futterresten ist in geringen Mengen ein echter Nährstofflieferant für Gemüse und Blumen. In großen Mengen killt er jedoch zuverlässig jedes Leben in der näheren Umgebung. Durch die Umwandlung von Nitrat zu Nitrit wird der Lebensraum für Fische, Wirbellose und andere Wasserbewohner zerstört, wenn der Dung in fließende, belebte Gewässer gerät. Kein Aquarianer würde sein Aquarium mit Mist düngen ...
Also hat das Zeug in der Nähe von und in Gewässern schon mal gar nichts zu suchen! Aus gutem Grund verbietet auch jede anzuwendende Verordnung und jedes Gesetz genau diesen Tatbestand.

Und doch fanden sich heuer im Laufe des Frühjahres mehrere übermannshohen Haufen Mist auf einigen Grundstücken im Sülzloch ein: Grundstücke, die schon in den letzten Jahren zur Intensivnutzung missbraucht wurden. Zunächst erschien ein Haufen von geradezu erschlagender Größe auf dem Parkplatz an der K 8. Von dort wurde der Mist gleichmäßig auf verschiedene Parzellen aufgebracht und dort gelagert. Und das ohne geeignete Unterlage, wenige Zentimeter von den Bachläufen entfernt.

   

Die Gesetzeslage hierzu ist eindeutig. Wenn Festmist, Gülle oder Jauche entsprechend der guten fachlichen Praxis der Düngung nach Düngemittelverordnung (DüV) eingesetzt wird, handelt es sich um Wirtschaftsdünger. Im anderen Fall und bei unsach- oder unfachgemäßer Nutzung wird der Festmist zu Abfall. Dann gelten die Bestimmungen des Abfallrechts. Auch die (Zwischen-) Lagerung des Dungs kann leider nicht als fachgerecht bezeichnet werden.
Nach Düngeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Festmist-Zwischenlager nicht angelegt werden:

  • auf stark durchlässigen Böden
  • auf gedränten und staunassen Böden
  • wenn das Eindringen anfallenden Sickerwassers in das Grundwasser
  • aufgrund unzureichender Deckschichten zu besorgen ist,
  • bei einem Abstand von unter 200m zu Wassergewinnungsanlagen außerhalb von Schutzgebieten
  • bei einem Abstand unter 20 m zu natürlichen Gewässern und nicht ständig wasserführenden Gräben sowie generell im Überschwemmungsgebiet von Fließgewässern
  • wenn der höchste Grundwasserstand weniger als 2 m unter der Oberfläche liegt
  • auf Flächen, für die besondere Vorschriften bestehen (wie z.B. Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete).

Außer der Anerkennung als Heilquellenschutzgebiet dürften die meisten dieser Punkte auf den aktuellen Fall zutreffen.

Schade, grundsätzlich begrüßen wir natürlich den Schritt vom Blaudung zum Naturdung. Aber hier wie überall gilt: „Alle Ding‘ sind Gift und nichts ohn‘ Gift; allein die Dosis macht, das ein Ding‘ kein Gift ist." (Paracelsus, 1493-1541)
Außerdem bleibt spannend, wie viele Kotbakterien der Bach am evangelischen Kindergarten nach dem ersten Regenguss enthalten wird. Der Bach, der aus dem Sülzloch gespeist wird, ist eine beliebte Spiel- und Plantschgelegenheit für die Kinder. Noch.

Die Stadt Landau wurde über den Mist informiert. Bestrebungen schnell zu reagieren und eine Beseitigung zu veranlassen – was die einzige angemessene und korrekte Reaktion gewesen wäre – fanden nicht statt. Vielmehr forderte das zuständige Fachamt die Mistbesitzer lediglich dazu auf, den Mist so schnell wie möglich zu verteilen und unterzuarbeiten.

Kurzum: die Stadtverwaltung Landau war wiederholt nicht in der Lage, im Sinne des Natur- und Artenschutzes geltendes Recht und Verordnungen umzusetzen. Der Flora und Fauna des Sülzlochs wird diese Mist-Aktion nicht sehr zuträglich sein!

Böse Zungen in Godramstein behaupten schon, dass die Stadt versuche alles Schützenswerte zu vernichten, um Ruhe zu haben. Wir vom Verein Biotop Sülzloch e.V. hoffen, dass diese böse Zungen unrecht haben und hegen nach wie vor die Hoffnung, mit der Stadtverwaltung Landau zu einem konstruktiven Miteinander zu kommen! Vielleicht setzen wir uns mal mit den Verantwortlichen der Stadt bei einem Gläschen Quellwasser aus dem Sülzloch zusammen. Sollte dies dann Wirkung zeigen, hätten wir auch noch den Punkt mit der Heilquelle erfüllt.

Die juristischen Grundlagen finden Sie im Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG-) in der Fassung vom 22. Januar 2004 (GVBl. S. 53), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2011, GVBl. S. 402, BS 75-50 (http://www.wasser.rlp.de/servlet/is/7834/LWG_2011.pdf?command=downloadContent&filename=LWG_2011.pdf) und in der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV), Ausfertigungsdatum: 05.12.2012 (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/d_mv_2012/gesamt.pdf).

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